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Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag der Studienreferendarin oder des Studienreferendars in Teilzeit absolviert werden, wenn sie oder er

  • mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen nahen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt,
  • neben dem Vorbereitungsdienst noch in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung eine Erweiterungsprüfung nach § 22 Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) anstrebt oder
  • neben dem Vorbereitungsdienst habilitiert oder eine Dissertation bearbeitet.

In diesem Fall dauert der Vorbereitungsdienst vier Unterrichtshalbjahre und wird im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nach § 18 Absatz 2 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes absolviert.

Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt werden.

Da die Unterrichtsverpflichtung während des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit nach § 14 Absatz 6 Lehramtsprüfungsordnung II (LAPO II) reduziert wird, werden während des gesamten Vorbereitungsdienstes Ausbildungsbezüge in Höhe von 75 % der vollen Ausbildungsbezüge gewährt.

Im Vorbereitungsdienst in Teilzeit sollen die Prüfungslehrproben und die mündlichen Prüfungen innerhalb der letzten zehn Monate des Vorbereitungsdienstes stattfinden.

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