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Zweite Staatsprüfung

Mit der Zweiten Staatsprüfung wird der Vorbereitungsdienst abgeschlossen.

Es soll nachgewiesen werden, dass die bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen oder berufsfelddidaktischen und, soweit erforderlich, künstlerischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten, die während des Lehramtsstudiums erworben wurden, in engem Bezug zur Schulpraxis erweitert und vertieft wurden, um verantwortlich und erfolgreich den Erziehungs- und Bildungsauftrag als Lehrkraft wahrnehmen können.

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