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Zeugnis

Die Staatsprüfung ist bestanden, wenn die einzelnen Prüfungsbestandteile jeweils mindestens mit der Note »ausreichend« (4,0) bewertet worden sind.

Mit dem Bestehen der Staatsprüfung ist die Berechtigung verbunden, je nach Lehramt, für das der Vorbereitungsdienst absolviert wurde, die Berufsbezeichnung

»Lehrkraft für das Lehramt an Grundschulen«,

»Lehrkraft für das Lehramt an Oberschulen«,

»Lehrkraft für das Lehramt Sonderpädagogik«,

»Lehrkraft für das Lehramt an Gymnasien« oder

»Lehrkraft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen«

zu führen.

Die Zeugnisse werden zweimal jährlich zum 31.01. und am letzten Schultag des zweiten Schulhalbjahres ausgestellt.

Das Zeugnis weist die Noten der einzelnen Prüfungsbestandteile aus.

Die Gesamtnote der Staatsprüfung ist als Zahl und als Worturteil auf dem Zeugnis angegeben.

Die Gesamtnote ermittelt sich aus den einzelnen Prüfungsbestandteilen. Diese werden wie folgt gewichtet:

  1. jede Prüfungslehrprobe zweifach,
  2. jede mündliche Prüfung einfach und
  3. die Beurteilung der Schulleiterin oder des Schulleiters zweifach.
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