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Ausbildung an der Ausbildungsschule

Während des ersten Ausbildungsabschnittes hat die Studienreferendarin oder der Studienreferendar wöchentlich in der Regel sechzehn Unterrichtsstunden zu absolvieren. Sie bzw. er hospitiert und führt dabei zunehmend in der Regel wöchentlich acht bis zehn Stunden begleiteten Unterricht durch.

Ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt hospitiert die Studienreferendarin oder der Studienreferendar in den Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen mindestens drei Unterrichtsstunden wöchentlich und unterrichtet in der Regel zwölf Unterrichtsstunden pro Woche selbstständig. Der selbstständige Unterricht erfolgt im Rahmen eines Lehrauftrages.

Die Mentorinnen bzw. Mentoren hospitieren je Unterrichtsfach oder beruflicher Fachrichtung in der Regel zwei Stunden monatlich. Im Lehramt an Grundschulen hospitieren die Mentorinnen bzw. Mentoren je Gebiet der Grundschuldidaktik und im Fach in der Regel eine Stunde monatlich.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter bildet die Studienreferendarin oder den Studienreferendar in Angelegenheiten der Schulorganisation aus.

Sie oder er beauftragt eine Mentorin oder einen Mentor, der auch in die inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers einführt, und eine weitere Mentorin oder einen weiteren oder mehrere weitere Mentorinnen oder Mentoren für die jeweiligen Unterrichtsfächer, den Förderschwerpunkt oder die beruflichen Fachrichtungen. Die Mentorinnen oder Mentoren begleiten, beraten und unterstützen die Studienreferendarin oder den Studienreferendar regelmäßig während der Ausbildungszeit.

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