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Ausbildung zur Fachlehrkraft

Die Ausbildung zur Fachlehrkraft qualifiziert Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen.

Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung zur Fachlehrkraft für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung soll zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung qualifizieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Ausbildung zur Fachlehrkraft für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung richtet sich an Fachlehrkräfte an Förderschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft mit einem

  1. Abschluss
    a) als Erzieherin oder Erzieher,
    b) konfessioneller Bildungseinrichtungen mit pädagogischem oder medizinischen Schwerpunkt,
  2. Fachschulabschluss für Heilerziehungspflege,
  3. medizinischen oder medizinpädagogischen Fachschulabschluss oder
  4. Hoch- oder Fachschulabschluss für Sozialpädagogik,

die in einer Klasse für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als pädagogische Fachkraft im Unterricht unbefristet in einem Umfang von mindestens dem hälftigen Regelstundenmaß für Fachlehrkräfte an Förderschulen tätig sind und über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in dieser Tätigkeit verfügt.

Ausschreibung und Zulassungsantrag

Die Ausschreibung der Ausbildung wird im Schulportal bekannt gemacht.

Der Antrag auf Zulassung ist bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin unter Verwendung des von der Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Vordrucks oder elektronischen Formulars bei der Schulaufsichtsbehörde zu stellen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Zeugnisse über die vorhandenen Abschlüsse oder die berufspädagogische Zusatzqualifikation als beglaubigte Kopie oder Abschrift,
  2. Nachweise über
    a) die Tätigkeit,
    b) den Tätigkeitsumfang und
    c) sofern erforderlich, die Berufserfahrung.

Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung zur Fachlehrkraft für die Fachpraxis soll zur Erteilung von fachpraktischem Unterricht einschließlich des anwendungsorientierten fachtheoretischen Unterrichts und zur Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Versuchen und Übungen im Rahmen oder als Ergänzung des theoretischen Unterrichts an berufsbildenden Schulen qualifizieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Ausbildung zur Fachlehrkraft für die Fachpraxis richtet sich an Fachlehrkräfte an berufsbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft mit

  1. einem Abschluss als
    a) Meisterin oder Meister,
    b) Technikerin oder Techniker,
    c) Betriebswirtin oder Betriebswirt oder
  2. einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter, die unbefristet mit mindestens hälftigem Regelstundenmaß tätig sind und eine berufliche Fachrichtung unterrichten, die dem Abschluss oder der berufspädagogischen Zusatzqualifikation entspricht.

Ausschreibung und Zulassungsantrag

Die Ausschreibung der Ausbildung wird im Schulportal bekannt gemacht.

Der Antrag auf Zulassung ist bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin unter Verwendung des von der Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Vordrucks oder elektronischen Formulars bei der Schulaufsichtsbehörde zu stellen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Zeugnisse über die vorhandenen Abschlüsse oder die berufspädagogische Zusatzqualifikation als beglaubigte Kopie oder Abschrift,
  2. Nachweise über
    a) die Tätigkeit,
    b) den Tätigkeitsumfang und
    c) sofern erforderlich, die Berufserfahrung.
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