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Mündliche Prüfungen (§ 12 LAPO I)

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sind in allen Lehrämtern zwei mündliche Prüfungen in Abhängigkeit von der Themenwahl für die wissenschaftliche Arbeit abzulegen, in denen die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer einzeln geprüft werden.

In dem Bereich (Fach, Fachdidaktik, Berufsfelddidaktik, Förderschwerpunkt oder Grundschuldidaktik), dem das Thema der wissenschaftlichen Arbeit zugeordnet werden kann, findet keine mündliche Prüfung statt.

Die Prüfungsinhalte sind in den Maßgaben der Teile 2 bis 6 der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) abgebildet.

  • Prüfung eines Faches oder einer Fachrichtung: 40 Minuten
  • Prüfung eines Förderschwerpunktes einschließlich der Allgemeinen Sonderpädagogik: 40 Minuten
  • Prüfung einer Fachdidaktik oder einer Berufsfelddidaktik: 25 Minuten
  • Prüfung eines Gebietes der Grundschuldidaktik: 20 Minuten

Die Zeiträume der mündlichen Prüfungen sind dem Terminplan des jeweiligen Prüfungszeitraumes zu entnehmen.

Konkrete Einzeltermine, Orte und Prüfende können zu gegebener Zeit im Online-Portal LAPO I abgerufen werden.

Die Prüfungskommission beurteilt die Leistung im Anschluss an die mündliche Prüfung und gibt die Note unmittelbar im Anschluss an die Beratung mündlich bekannt.

Nach abschließender Aufbereitung ist diese im Online-Portal LAPO I abrufbar.

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