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Schriftliche Prüfung (§ 13 LAPO I)

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erhalten alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer eines Prüfungstermins derselben Hochschule im jeweiligen Lehramt im ausgewählten Bereich dieselben Aufgaben.

Lehramt Bereiche nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers
Lehramt an Grundschulen Erziehungswissenschaft
oder
Grundschulpädagogik
oder
Pädagogische Psychologie
Lehramt an Oberschulen Erziehungswissenschaft
oder
Pädagogische Psychologie
Lehramt an Gymnasien Erziehungswissenschaft
oder
Pädagogische Psychologie
Lehramt an berufsbildenden Schulen Grundlagen der beruflichen Bildung und Gestaltung beruflicher Lehr- und Lernprozesse
oder
Pädagogische Psychologie
Lehramt Sonderpädagogik Erziehungswissenschaft
oder
Pädagogische Psychologie

Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten.

Die Termine der schriftlichen Prüfungen sind dem Terminplan des jeweiligen Prüfungszeitraumes zu entnehmen.

Die Prüfungsarbeit wird von zwei Prüfenden schriftlich beurteilt und jeweils mit einer Note bewertet.

Im Online-Portal LAPO I wird das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsarbeit nach ca. sechs Wochen bekannt gegeben.

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