Schriftliche Prüfung (§ 13 LAPO I)
Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erhalten alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer eines Prüfungstermins derselben Hochschule im jeweiligen Lehramt im ausgewählten Bereich dieselben Aufgaben.
Lehramt | Bereiche nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers |
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Lehramt an Grundschulen | Erziehungswissenschaft oder Grundschulpädagogik oder Pädagogische Psychologie |
Lehramt an Oberschulen | Erziehungswissenschaft oder Pädagogische Psychologie |
Lehramt an Gymnasien | Erziehungswissenschaft oder Pädagogische Psychologie |
Lehramt an berufsbildenden Schulen | Grundlagen der beruflichen Bildung und Gestaltung beruflicher Lehr- und Lernprozesse oder Pädagogische Psychologie |
Lehramt Sonderpädagogik | Erziehungswissenschaft oder Pädagogische Psychologie |
Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen sind dem Terminplan des jeweiligen Prüfungszeitraumes zu entnehmen.
Die Prüfungsarbeit wird von zwei Prüfenden schriftlich beurteilt und jeweils mit einer Note bewertet.
Im Online-Portal LAPO I wird das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsarbeit nach ca. sechs Wochen bekannt gegeben.