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Wissenschaftliche Arbeit (§ 11 LAPO I)

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung ist eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen und zu zeigen, dass ein fachwissenschaftliches, fachdidaktisches, berufsfelddidaktisches, sonderpädagogisches oder bildungswissenschaftliches Thema mit wissenschaftlichen Methoden und Hilfsmitteln sachgerecht bearbeitet werden kann.

Das Thema der wissenschaftlichen Arbeit ist bereits bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung anzugeben und hat Auswirkungen auf die Wahlmöglichkeiten für die mündlichen Prüfungen.

Es kann nur dann im Online-Portal LAPO I eingetragen und abgespeichert werden, wenn zwei Prüfende feststehen, die die wissenschaftliche Arbeit beurteilen. Sollte in Ausnahmefällen die oder der Erst- oder Zweitprüfende noch nicht feststehen, ist im entsprechenden Feld »Frau Dr. No Name« bzw. »Herr Dr. No Name« auszuwählen und zwingend das zuständige Prüfungsreferat zu kontaktieren.

Äußert sich das zuständige Prüfungsreferat innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung nicht, gilt das Thema als genehmigt.

Achtung: Der angegebene Wortlaut des Themas erscheint (1:1) auf dem Zeugnis. Jede Änderung des Themas bedarf daher der schriftlichen Zustimmung des Prüfungsreferates.

Soll im Verlauf der Bearbeitung der wissenschaftlichen Arbeit eine empirische Erhebung durchgeführt werden, bedarf das der Genehmigung durch das Landesamt für Schule und Bildung.

Ein entsprechender Antrag ist (unabhängig vom Hochschulstandort) zu richten an:

poststelle@lasub.smk.sachsen.de

Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate ab Erhalt des Themas. Der konkrete Abgabetermin ist dem Terminplan des jeweiligen Prüfungszeitraumes zu entnehmen.

Die Schulaufsichtsbehörde verlängert auf Antrag und bei Vorliegen wichtiger Gründe (insbesondere Krankheit mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) die Frist um höchstens einen Monat.

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, sind die beiden Prüfenden zeitnah von der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer über den neuen Abgabetermin zu informieren.

Der Abgabetermin ist unabhängig vom konkreten Vergabedatum des Themas im Terminplan des jeweiligen Prüfungszeitraumes ausgewiesen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang beim Prüfungsreferat.

Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer übergibt jeweils ein maschinenschriftliches und gebundenes Exemplar sowie einen elektronischen Datenträger mit der wissenschaftlichen Arbeit an das Prüfungsreferat und an die beiden Prüfenden.

Den Prüfenden ist durch die Prüfungsteilnehmerin oder den Prüfungsteilnehmer das für den jeweiligen Prüfungszeitraum aktuelle Dokument »Informationen für Prüferinnen und Prüfer zum Verfahren der Begutachtung von wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter« zu übermitteln.

Der wissenschaftlichen Arbeit ist die schriftliche Versicherung beizufügen, dass diese selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt wurde und dass alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnung kenntlich gemacht wurden.

Empfehlung für den Wortlaut der Selbstständigkeitserklärung:

Hiermit versichere ich, [Vorname Name], die vorliegende Arbeit selbstständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt zu haben sowie alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, durch die Angabe der Quellen als Entlehnung kenntlich gemacht zu habe.

[Ort, Datum, Unterschrift]

Die Schulaufsichtsbehörde erkennt gleichwertige Dissertationen, Diplom-, Magister- oder Masterarbeiten auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers als wissenschaftliche Arbeit an.

Für die Prüfung der Gleichwertigkeit ist bei Diplomarbeiten von Fachhochschulen immer Voraussetzung, dass ein Fachhochschul-Abschluss auf Masterniveau, d. h. erworben in zehn Semestern Regelstudienzeit, vorliegt.

Der Antrag ist formlos schriftlich mit Angabe der Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse an das für den jeweiligen Hochschulstandort zuständige Prüfungsreferat per Post zu senden.

Beizufügen sind:

  • eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung,
  • eine beglaubigte Kopie des Diplom-, Magister- bzw. Masterzeugnisses oder der Promotionsurkunde sowie
  • ein gebundenes Exemplar der Arbeit einschließlich einer digitalen Version auf einem beschrifteten Datenträger.
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