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Erweiterungsprüfung

Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt erfolgreich abgelegt, den Abschluss »Master of Education« erworben oder außerhalb des Freistaates Sachsen eine Prüfung bestanden hat, die von der Schulaufsichtsbehörde als der Ersten Staatsprüfung gleichwertig anerkannt wurde oder wer die Laufbahnbefähigung für das jeweilige Lehramt besitzt, kann Erweiterungsprüfungen nach Maßgabe der §§ 24, 43, 70, 99 oder 114 Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) ablegen, soweit im Freistaat Sachsen ein Lehramtsstudiengang für das Fach, die Fachrichtung oder den Förderschwerpunkt eingerichtet ist.

Werden die Erste Staatsprüfung und die Erweiterungsprüfung in einem Prüfungszeitraum abgelegt, ist für beide Prüfungen eine getrennte Anmeldung erforderlich. Es sind zwei unabhängige Mailadressen zu verwenden.

Wurde die Erste Staatsprüfung bereits im Freistaat Sachsen an der Hochschule abgelegt, an der auch die Erweiterungsprüfung abgelegt werden soll, ist das entsprechende Prüfungsreferat zu kontaktieren.

Wurde die Erste Staatsprüfung nicht im Freistaat Sachsen abgelegt, erfolgt die Anmeldung im Online-Portal LAPO I mit der neuen Mailadresse.

Die Erweiterungsprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung:

  • im Fach und in der Fachdidaktik oder der Grundschuldidaktik des gewählten Faches,
  • in der Fachrichtung und in der Berufsfelddidaktik,
  • in einem Förderschwerpunkt oder
  • im Gebiet Kunst, Musik, Sport oder Werken der Grundschuldidaktik.

Werden die Erweiterungsprüfung und die Erste Staatsprüfung in einem Prüfungszeitraum abgelegt, kann die Erweiterungsprüfung erst nach den Terminen der beiden Fächer der Ersten Staatsprüfung stattfinden.

Der Antrag auf Zulassung ist ggf. mit Nachweisen nach den Teilen 2 bis 6 der Lehramtsprüfungsordnung I beim Prüfungsreferat einzureichen. Der Mindeststudienumfang ist nicht nachzuweisen.

Das Zeugnis enthält die Durchschnittsnoten der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten und die Note der mündlichen Prüfung zur Erweiterungsprüfung.

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